Infos aus der Gemeindevertretung

Anträge der CDU Fraktion:

 

Antrag vom 12.02.09 - Antrag zur energetische Sanierung der gemeindlichen Gebäude.

 Gemeindevertretung möge beschließen: 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt die Energieeffizienz der regelmäßig beheizten gemeindlichen Gebäude zu ermitteln. Ferner sollen mögliche Energieeinsparungspotentiale benannt und die für die energetische Sanierung gewährten staatlichen Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.

Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung vorzulegen.

Begründung erfolgt mündlich.

Antrag vom 12.02.09 - Antrag zur Sanierung des Streckenabschnitts der Landstraße L3157

Die CDU Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung:

Die Gemeindevertretung möge beschließen: 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt beim Land Hessen auf eine schnellstmögliche Sanierung des Streckenabschnitts der Landstraße L3157 zwischen Ottrau und Bahnhof-Ottrau hinzuwirken.

Begründung erfolgt mündlich.

Antrag vom 12.02.09 - Antrag zur Anbindung der Ortsteile Ottrau & Immichenhain an den Radweg

Die CDU Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Radfahrer sollen von den Ortsteilen Ottrau und Immichenhain aus den Europaradweg entlag der ehemaligen Bahntrasse Treysa-Oberaula sicher und gut erreichen. Hierzu sollen zwei bestehende Feldwege entsprechend ausgebaut werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird zunächst beauftragt eventuell hierfür zur Verfügung stehende Fördermittel und einen möglichen Streckenverlauf inklusive Kostenschätzung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zu ermitteln.

Begründung erfolgt mündlich.

Antrag vom 12.02.09 - Mittelbereitstellung Kinderspielplätze und Friedhöfe

Die CDU Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Gemeindevorstandssitzung:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau möge im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2009 Haushaltsmittel für folgende Maßnahmen einstellen:

Sanierung der Aussegnungshalle und der Mauer auf dem

           Friedhof Görzhain 10 000 €.

Renovierung der Aussegnungshalle in Schorbach 5000 €.

Pflasterarbeiten am Friedhof Ottrau 5000 €.

Sanierung der gemeindlichen Kinderspielplätze

(2009: Immichenhain) 10 000 €, sowie weitere 10 000 € im Investitionsplan für das Jahr 2010.

Antrag vom 12.02.09 - Beantragung Fördermittel zur Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser.

Die CDU Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen: 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt Fördermittel zum Ausbau bzw. zur Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Görzhain, Schorbach und Kleinropperhausen zu beantragen.

 

Begründung erfolgt mündlich.

Antrag auf Schließung der Breitbandlücken.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt die bestehenden Internet Breitbandlücken in der Gemeinde Ottrau bis zum 28.02.2009 zu schließen. Jedem privaten Haushalt und Gewerbetreibenden soll die Möglichkeit geboten werden, Breitbandinternet zu empfangen. Hierzu sind die Lücken zu ermitteln und ein Unternehmen, in einem Ausschreibungsverfahren zu beauftragen, diese zu schließen.

Die bestehenden Fördermöglichkeiten sollen ausgeschöpft werden.

Begründung:

Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze.

Viel ist schon erreicht worden. Die meisten Haushalte und Gewerbetreibenden verfügen bereits über einen schnellen und leistungsfähigen Internetzugang. Jetzt gilt es die bestehenden Lücken zu schließen.

Für die Menschen, welche in unserer Gemeinde noch immer keinen Breitbandanschluss haben, bedeutet dies einen gravierenden strukturellen Nachteil in der Lebensqualität und im Standortwettbewerb. Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Gewerbe sind auf schnelle Datenleitungen angewiesen.

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Schaffung einer zuverlässigen, preiswerten und hochwertigen Breitbandinfrastruktur. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Anträge sind an die Investitionsbank Hessen (IBH) zu stellen.

Antrag der CDU Fraktion zur Gemeindvertretersitzung am 26.9.2008

Die Gemeindevertretung möge in ihrer nächsten Sitzung feststellen:

Die Gemeindevertretung stellt aus aktuellem Anlass fest, dass es allein der Gemeindevertretung obliegt, (§ 51 Nr. 6 HGO) Gebührensatzungen zu beschließen.

Die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vom 25.03.08 und vom 07.07.08 sind somit nichtig.

Begründung:

In Ihrer Sitzung am 25.03.08, hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass für die gemeindlichen Festplätze eine Gebühr von täglich 75,- Euro erhoben werden soll. In seiner Sitzung am 07.07.08 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Festplätze, ab dem 01.01.09, erhoben werden sollen.

Ohne die Beschlüsse aufzuheben, wurde in der Sitzung vom 21.07.08 beschlossen, dass eine Gebührenordnung der Gemeindevertretung vorgelegt werden soll.

Gem. § 51 Nr. 6 HGO obliegt es alleine der Gemeindevertretung Satzungen zu ändern, bzw Satzungen zu erlassen. Die Beschlüsse fallen somit ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung.

Gemeindevorstand steht es frei einen Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen.

 

Antrag der CDU Fraktion vom 03.04.2008:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Ottrau beteiligt sich im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit an gemeinsamen Kinderkulturtagen mit der Stadt Neukirchen und der Gemeinde Oberaula. Hierfür soll im Haushalt 2008 ein Betrag von 1000 € bereitgestellt werden.

Begründung: Im Rahmen dieses Projektes soll ein Freizeitangebot in den Sommerferien 2008 für Kinder aus der Großgemeinde Ottrau geschaffen werden.

 

Antrag der CDU Fraktion vom 03.04.2008:

Die Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, Verhandlungen mit dem Ziel der Gründung einer gemeinsamen Einkaufgemeinschaft für dauerhaft benötigte Verbrauchsgüter (z.B. Heizöl, Streusalz, u.a.) mit der Stadt Neukirchen und der Gemeinde Oberaula zu führen.

 

 

Antrag der CDU Fraktion vom 03.04.2008:

 

Die Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, Verhandlungen mit dem Ziel der gemeinsamen Herausgabe eines Mitteilungsblattes/Amtliches Verkündigungsorgans gemäß §7 HGO mit der Stadt Neukirchen und der Gemeinde Oberaula zu führen.
Die Gemeindevorstand der Gemeinde Ottrau wird beauftragt einen Wettbewerb in der Bevölkerung zur Namensfindung für das neue Mitteilungsblatt auszurichten.
 

Antrag Interkommunale Zusammenarbeit zur Gemeindvertretersitzung am 26.06.07:

Zur Gemeindevertretersitzung am 22.06.07 stellt die CDU Fraktion folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt mit der Gemeinde Oberaula und der Stadt Neukirchen eine kommunale Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe unter Beteiligung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) zu vereinbaren, mit dem Ziel

eine Kostenreduzierung zu erreichen,

die Arbeitsplatzsicherung für die derzeit Beschäftigten in den beteiligten Kommunen zu gewährleisten,

den Service für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort dauerhaft sicherzustellen.

Über den Sachstand ist die Gemeindevertretung erstmals in der ersten Sitzung des Jahres 2008 zu unterrichten, in der Folgezeit bedarfsgerecht, spätestens in halbjährlichen Abständen.

Begründung:

Für die CDU Fraktion ist die interkommunale Zusammenarbeit eines der wichtigsten Themen in dieser Legislaturperiode. Mit dieser Zusammenarbeit wollen wir wieder handlungsfähiger werden. Der demographische und wirtschaftliche Wandel schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten unserer Gemeinde zunehmend ein.

Die Finanzsituation unserer Kommune ist nach wie vor dramatisch. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinde Oberaula und der Stadt Neukirchen können wir das Geld zweckmäßiger einzusetzen und Synergieeffekte nutzen. Deshalb ist es erforderlich, die Stärken der drei Kommunen zusammen zu führen. Dabei sollen keine Leistungen eingeschränkt werden. Nicht jede Kommune muss für die Erfüllung einer Aufgabe selbst die gesamten Ressourcen beschaffen und vorhalten, wenn man sich zusammen mit anderen Kommunen der Aufgabenerfüllung widmen kann.

Wir betrachten diesen Antrag als eine Absichtserklärung welche die Zusammenarbeit auf den Weg bringen soll. Wie die Zusammenarbeit im Detail dann verläuft muss in der Zukunft erarbeitet werden.

Wir stellen uns vor, dass eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet wird, welche näheres regelt.

Dass wir in regelmäßigen Abständen unterrichtet werden wollen, zeigt, dass wir schon in sehr naher Zukunft Ergebnisse sehen wollen.

Antrag Markierung Einstiege Bushaltestelle:

Die CDU Fraktion stellt folgenden Antrag zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 14.12.2007:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Einstiege sämtlicher Bushaltestellen in der Gemeinde Ottrau farblich markiert werden sollen. Darüber hinaus soll der Warteplatz für das erste Kind mit einem Kreis markiert werden.

Ziel ist es die Verkehrssicherheit am Einstieg zu erhöhen. Drängel- und Schiebereien sollen so künftig verhindert werden.

 

1. Antrag auf Beitragsbefreiung des letzten Kindergartenjahres:

Die Gemeindevertretung Ottrau soll beschließen, dass das letzte  Kindergartenjahr vor die Einschulung kostenlos ist. Der Beitragsfreiheit soll ab dem 01.01.2007 in Kraft treten.

Sie soll jedoch nur dann in Kraft treten, wenn die Gemeinde Ottrau in den Genuss des Sonderfonds des Landes Hessen kommt. 

Der Gemeindevorstand soll  beauftragt werden die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.  

Begründung:

Das Land Hessen richtet zum 1.1.2007 einen Sonderfonds ein, um daraus die Eltern von Kindern, die das dritte Kindergartenjahr besuchen, von den Gebühren eines Halbtagsplatzes zu entlasten. Die Mittel in Höhe von 100,- Euro/Monat und Kind können von der Gemeinde abgerufen werden. Sie muss sich allerdings gegenüber dem Land zur Befreiung der Eltern von den Kindergartenbeiträgen verpflichten. Das Land schafft damit die Voraussetzungen, Eltern zu entlasten und gleichzeitig die Kommunen finanziell zu unterstützen. Angesichts der erforderlichen Anstrengungen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung ist der Besuch des Kindergartenjahres, das der Einschulung vorausgeht, von besonderer Bedeutung.  

2. Antrag zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren

Die Gemeindevertretung möge beschließen: 

1.      Die Gemeinde Ottrau wird bis zum Jahre 2008 ein bedarfsgerechtes Angebot zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren bereitstellen.

2.      Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, der Gemeindevertretung hierfür ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept vorzulegen, das insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

·        Schaffung von Plätzen für unter 3-Jährige.

·        Angebote an Tagespflegeplätzen (Tagesmütter)

·        Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen

·        Vernetzung der Tagespflegeangebote mit bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen zur Gewährleistung der Betreuung im Falle der Verhinderung von Tagespflegepersonen und zur pädagogischen Kooperation und Begleitung

3.      Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die vom Land zur Förderung der unter Dreijährigen bereitgestellten Mittel  zu nutzen.